Pflicht sind AGB nicht. Du kannst jeden Auftrag einzeln aushandeln. Sobald du aber mehrmals im Monat dieselben Fragen beantwortest, sparen AGB genau diese Wiederholung. Sie sind der vorformulierte Teil des Vertrags, der bei jedem Auftrag gleich bleibt, und gerade weil sie vorformuliert sind, sieht das Recht bei ihnen genauer hin als bei einer Absprache am Telefon.
Was AGB leisten und was nicht
AGB regeln das Wiederkehrende: Zahlungsfristen, Absagen, Nutzungsrechte, Haftung, Aufbewahrung der Bilder. Termin, Preis und Umfang wechseln von Auftrag zu Auftrag, deshalb stehen sie im Angebot.
Ein Newborn-Studio zeigt, wo die Grenze verläuft. Dass der Termin mitwandert, wenn das Baby früher oder später kommt, gilt für jede Familie und passt in die AGB. Wo das Zeitfenster rund um den errechneten Geburtstermin liegt, gehört ins Angebot.
Was AGB nicht können: dich vor allem schützen, denn gegenüber Verbraucherinnen unterliegen sie einer strengen Inhaltskontrolle. Klauseln, die einseitig zu deinen Gunsten wirken, sind im Zweifel unwirksam; an ihre Stelle tritt dann das Gesetz, und deine Wunschregel ist vom Tisch. Eine überzogene Stornoklausel ist deshalb schlechter als eine maßvolle, denn die maßvolle hält. Bemerken wirst du das erst im Streit, also genau dann, wenn du die Klausel brauchst.
Warum Abschreiben gefährlich ist
Die AGB einer Kollegin passen zu deren Leistungen, Preisen und Abläufen. Zwei Dinge gehen beim Übernehmen regelmäßig schief:
- Sie passen inhaltlich nicht. Eine Klausel über Hochzeitspauschalen in den AGB eines Newborn-Studios verwirrt mehr, als sie nützt. Heikler sind die unauffälligen Fälle, etwa eine Regel zur Lieferung auf USB-Stick, obwohl du nur online auslieferst.
- Sie sind urheberrechtlich geschützt. AGB-Texte können Werkcharakter haben. Kopieren ist nicht nur schlechter Stil.
Dazu kommt, dass du nicht weißt, ob der fremde Text je geprüft wurde. Vielleicht hat die Kollegin ihn selbst irgendwo übernommen, und du kopierst einen Fehler in dritter Generation.
Der Punkt, den fast alle übersehen
AGB wirken nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden. Das heißt: Die Kundin muss vor Vertragsschluss die Möglichkeit gehabt haben, sie zur Kenntnis zu nehmen. Ein Link in der Signatur genügt dafür nicht. Ein Link auf der Seite, auf der unterschrieben wird, genügt in der Regel.
Wie leicht das schiefgeht, zeigt ein gewöhnlicher Ablauf. Du schickst ein Angebot als PDF, zurück kommt ein fröhliches „Passt, wir sind dabei!”, und die AGB liegen irgendwo auf deiner Website, ohne dass sie jemand erwähnt hat. Ob sie für diesen Auftrag gelten, ist dann mindestens fraglich.
Daraus folgt eine unbequeme Konsequenz für den Alltag: Es reicht nicht, gute AGB zu haben. Sie müssen bei jedem Auftrag mitlaufen, und zwar in der Fassung, die an diesem Tag galt. Ein Paar, das im Januar für den August bucht, hat den Text vom Januar gelesen, auch wenn du im März deine Stornoregeln überarbeitest. Genau das ist der Teil, den man von Hand zuverlässig nicht hinbekommt.
Wenn du keine hast
Dann arbeite fürs Erste ohne, aber halte im Angebot die fünf Punkte fest, um die sich sonst gestritten wird: Umfang, Preis, Anzahlung, Absage, Bildverwendung. Das ist deutlich besser als fremde AGB, von denen du nicht weißt, ob sie halten. Schreibst du die fünf nach einem Jahr fast wortgleich in jedes Angebot, liegt der Entwurf deiner eigenen AGB schon vor dir.