Nur mit Einwilligung der abgebildeten Person. Dass du die Aufnahme gemacht hast und die Urheberrechte hältst, gibt dir noch kein Recht, sie zu veröffentlichen. Das Recht am eigenen Bild gehört der Person vor der Kamera.
Ein Model Release ist nichts anderes als diese Einwilligung, schriftlich festgehalten; der Begriff stammt aus dem Englischen. Wichtiger als das Wort ist, was darin steht und wann es eingeholt wurde.
Warum die pauschale Klausel selten trägt
Der übliche Weg ist ein Satz im Vertrag: „Die Kundin stimmt der Verwendung der Bilder zu Werbezwecken zu.” Das ist bequem und in der Praxis schwach:
- Eine Einwilligung muss informiert sein. Wer beim Buchen unterschreibt, kennt die Bilder noch nicht. Sie weiß nicht, wozu sie zustimmt.
- Sie ist jederzeit widerrufbar. Ein Häkchen aus dem Vorjahr hilft dir wenig, wenn heute ein Anruf kommt.
- Sie ist pauschal. Die meisten Menschen hätten nichts gegen drei von achtzig Bildern und sehr wohl etwas gegen die anderen siebenundsiebzig.
Wie das aussieht, zeigt eine Hochzeit. Das Paar hat beim Buchen den Werbesatz unterschrieben, und ein Jahr später zeigst du ein Bild vom Getting Ready, auf dem die Braut noch im Bademantel steht. Die Nachricht, die daraufhin kommt, beantwortet kein Vertragssatz, und die Empfehlung dieses Paares ist verloren, ganz gleich, was rechtlich gilt.
Der bessere Weg ist auch der einfachere
Frag erst, wenn die Bilder fertig sind, und dann pro Bild. Das hat drei Vorteile: Die Person sieht, worüber sie entscheidet. Die Antwort ist belastbarer. Und du bekommst meistens ein Ja, weil die Auswahl klein und konkret ist.
Sag dazu, wo die Bilder erscheinen sollen. Die eigene Website ist etwas anderes als eine bezahlte Anzeige, und eine Einwilligung reicht nur so weit, wie die Person wusste, wofür sie gilt.
Was du festhalten solltest: welche Bilder gefragt wurden, wer geantwortet hat, wann, und was für jedes einzelne Bild herauskam. Ein Ja ohne Datum ist im Zweifel so viel wert wie gar keins. Notiere außerdem, wo du jedes freigegebene Bild zeigst. Zieht jemand die Einwilligung zurück, weißt du dann, aus welchen Kanälen es verschwinden muss.
Wer sonst noch im Bild ist
Die Einwilligung deckt nur die Person, die sie gibt. Auf einem Hochzeitsbild sind das selten nur zwei: Die Trauzeugin steht daneben, Gäste lachen im Hintergrund. Fürs Portfolio taugen deshalb am ehesten Aufnahmen, auf denen das Paar allein im Mittelpunkt steht.
Bei Businessfotos liegt die Falle an anderer Stelle. Deine Kundin ist das Unternehmen, abgebildet ist die Mitarbeiterin. Willst du ihr Porträt als Referenz zeigen, fragst du sie selbst.
Bei Kindern
Für Aufnahmen von Kindern müssen alle Sorgeberechtigten einwilligen, in der Regel also beide Elternteile. Kommt nur die Mutter zum Shooting, fehlt trotz ihres Ja noch die Zustimmung des Vaters. Ältere Kinder sind je nach Einsichtsfähigkeit zusätzlich selbst zu fragen.
Und eine Einwilligung der Eltern ersetzt nicht das Urteil des erwachsen gewordenen Kindes: Was heute niedlich wirkt, kann in fünfzehn Jahren anders gesehen werden. Ein Bild, das einmal im Netz steht, holt man kaum vollständig zurück. Bei Newborn- und Kinderfotografie ist Zurückhaltung deshalb nicht nur rechtlich klüger.
Was für dich selbst gilt
Umgekehrt gilt: Deine Kundin darf deine Bilder nicht beliebig verwenden. Was sie darf, etwa privat teilen, drucken, im Firmenauftritt nutzen, steht im Vertrag. Beides sind getrennte Fragen, und beide gehören beantwortet.